Professur für Health Care Ethics
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Professur für Health Care Ethics
Mit 4.300 MitarbeiterInnen und rund 32.500 Studierenden bietet die Karl-Franzens-Universität Graz ein anregendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld. Mit unserer Forschungs- und Lehrkompetenz sind wir eine zentrale Institution am Standort Steiermark.
Das Institut für Moraltheologie der Katholisch-Theologischen Fakultät besetzt eine
Professur für Health Care Ethics
(40 Stunden/Woche; auf 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 99 (1) UG; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2018 )
An der Katholisch-Theologischen Fakultät wird seit Längerem ein Schwerpunkt im Bereich Health Care Ethics gesetzt. Durch die Stiftungsprofessur, die in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz und der Fachhochschule Joanneum eingerichtet wird, sollen Herausforderungen im Bereich der Gesundheitssorge auf rechtlicher, ökonomischer, interkultureller und interreligiöser Ebene aufgegriffen und in Auseinandersetzung mit den Praxis-Institutionen vor Ort auf akademischer Ebene ethisch reflektiert und begleitet werden.
Erwartet werden Interdisziplinarität und Kooperation mit anderen Institutionen (insbesondere mit der Medizinischen Universität Graz und der Fachhochschule Joanneum) im Bereich von Forschung und Lehre, eine wissenschaftliche Theorie und Praxis umfassende Ausrichtung der Forschung, eine innovative Weiterentwicklung des Lehrangebots sowie ein Engagement in der Fort- und Weiterbildung von Health Care Professionals. Für Studierende aller drei kooperierenden Hochschulen soll ein Lehrangebot gemacht werden. Bei klinischen Studien soll bei der Ausarbeitung ethischer Aspekte mitgearbeitet werden.
Die Professur wird sich in die universitären Forschungsschwerpunkte einbringen. Im Rahmen des Fakultätsprofils „Theologie in den Kontexten der Gegenwart“ ist die Professur dem Kontext „Ethik“ zugeordnet.
Anstellungserfordernisse:
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung mit Doktorat bzw. PhD, z.B. in Soziologie, Medizin, Gesundheitswissenschaften, Rechtswissenschaften, Philosophie oder Theologie
- Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation im Bereich Health Care Ethics
- Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach (in Relation zum akademischen Alter)
- Publikations- und/oder Lehrtätigkeit im Bereich von Health Care Ethics-Themen
- Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln
- Einschlägige internationale Erfahrung und Vernetzung
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Gender Mainstreaming Kompetenz
Erwartet wird der Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung sowie fach- und institutionsübergreifende Kooperationsbereitschaft.
Einstufung
Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1
Mindestgehalt
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 70.071,40 brutto/Jahr (14 Monatsgehälter). Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 20. April 2018
Kennzahl: VV/7/99 ex 2017/18
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an: