ArbeitgeberInnen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, können beim Bundessozialamt Förderungen beantragen.
Folgende Förderungen des Bundessozialamtes sollen zu einer höheren Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beitragen:
· Integrationsbeihilfe: Lohn- oder Ausbildungskosten für eine vorher nicht in Beschäftigung stehende Person mit Behinderung können durch Zuschüsse gefördert werden.
· Entgeltbeihilfe: Behinderungsbedingte Minderleistungen können ausgeglichen werden.
· Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe: Bei Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes können Zuschüsse gewährt werden.
· Technische Arbeitshilfen: Bauliche, technische und ergonomische Arbeitsplatzadaptierungen können gefördert werden.
· Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen: Zuschüsse für die Schaffung neuer geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze.
· Schulungskosten: zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes.
· Arbeitsassistenz: Beratungsangebote und Begleitung von Menschen mit Behinderung zur Erreichung eines Arbeitsplatzes.
Nähere Informationen unter: www.basb.gv.at
Förderungen des AMS, die zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung beitragen sollen:
· Eingliederungsbeihilfe („Come Back“): Zuschuss zu den Lohnkosten bei der Einstellung eines/r vorgemerkten Arbeitslosen.
· Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF: Beihilfe zu den Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren, für Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule, für WiedereinsteigerInnen und für ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren, im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden.
· Förderung der Lehrausbildung: Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung. Jugendliche mit Behinderung werden bei den Förderungen besonders berücksichtigt (Integrative Berufsausbildung).
· Qualifizierungsberatung für Betriebe: kostenlose Beratung für Klein- und Mittelbetriebe.
· Implacementstiftung für Menschen mit Behinderung (OÖ): Ausbildung nach Maß für Menschen mit Behinderung in oberösterreichischen Unternehmen.
Die Fördervorrausetzungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich!
Nähere Informationen unter: www.ams.at
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