Gefördert vom Bundessozialamt
Unterbezahlung soll ab Mai bestraft werden

Das Unterlaufen von kollektivvertraglichen Mindestlöhnen in Österreich soll ab 1. Mai erstmals auch verwaltungsstrafrechtliche Folgen haben. Der Begutachtungsentwurf zum Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ist nach monatelangen Tauziehen heute im Ministerrat.
Demnach soll die Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB die Einhaltung der KV-Löhne kontrollieren. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und im Baubereich die Bau- und Urlaubskasse (BUAK) sollen die Berechnung der Löhne vornehmen. Anlass für den Gesetzesvorschlag ist die Öffnung des Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, die der Union 2004 beigetreten sind.
Niedrige Mindeststrafen
Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf wurde im Wesentlichen der Strafrahmen überarbeitet und letztlich herabgesetzt. So würden den Unternehmen bei Unterbezahlung von Arbeitnehmern Verwaltungsstrafen von 1.000 bis 50.000 Euro drohen, im ursprünglichen Entwurf waren 5.000 bis höchstens 100.000 Euro vorgesehen.
Die Geldstrafe ist nun für jeden unterentlohnten Arbeitnehmer zwischen 1.000 und 10.000 Euro vorgesehen, im Wiederholungsfall soll der Strafrahmen verdoppelt werden, also auf 2.000 bis 20.000 Euro.
Werden in einem Unternehmen mehr als drei Arbeitnehmer unterentlohnt, so sind mindestens 2.000 Euro fällig, höchstens 20.000 Euro. Im Wiederholungsfall müssen Unternehmer dann mit eine Strafe von 4.000 bis 50.000 Euro rechnen. Bei ausländischen Arbeitgebern kann außerdem bei wiederholter Bestrafung die Dienstleistung untersagt werden.
Gewerkschaften zufrieden
Die Gewerkschaften freuen sich über den Beschluss des geplanten Gesetzes gegen Sozial- und Lohndumping im Ministerrat. Sie sehen die Arbeitnehmerrechte und den fairen Wettbewerb in Österreich gestärkt. Die Wirtschaftskammer spricht von „vertretbaren“ Maßnahmen.
Kritik am Gesetzesvorhaben kommt von der FPÖ und den Grünen. Das Gesetz soll ab 1. Mai in Österreich gelten und sieht erstmals Verwaltungsstrafen für das Unterschreiten von kollektivvertraglichen Mindestlöhnen vor.
(Quelle/Source:orf.at)